Erbsbühl

Die Wüstung Erbsbühl liegt zwischen Autengrün und Unterpferdt in einer Rodungsinsel im Autengrüner Wald. Ein unmittelbar schroff ansteigender Hang setzt die einstige Siedlung vom Bachlauf und seinen umgebenden Freiflächen gegen den Waldrand hin ab. Wo sich einst das Anwesen befand ist aktuell ein lichter Wald mit starkem Unterholz, was als Schutzraum für Tiere angelegt wurde und nicht den Charakter eines Nutzwaldes trägt. Unterhalb dieser Fläche schließt unmittelbar ein größerer Teich an. Der Teich stammt aus jüngeren Zeiten, er verfügt allerdings über Eigenquellen, die sicher auch den Anwohnern dienlich waren. Ein Tümpel hinter dem abgegangenen Haus ist heute noch vorhanden und war zumindest auf der Uraufnahme um 1850 bereits zu sehen. Die Uraufnahme offenbart das Aussehen der Einzel Erbsbühl: Ein Vierseithof, der Schnittstelle mehrerer Wege war. Ein Weg durchquert den Innenhof und ist heute noch Grundstücksgrenze zweier dahinterliegender Grünflächen. Der Hof wurde 1906 abgebrochen, die Grundfläche ist heute noch als selbständiges Grundstück verzeichnet. Im Süden zum Teich hin ist eine geradlinig verlaufende Grenze gut erkennbar, es handelt sich entweder um einen Zug mit Fundamentresten oder eine erhabene Abgrenzung des Grundstücks. Dahinter verläuft parallel zum eigentlichen Weg über eine kurze Strecke ein weiterer leicht eingesenkter Weg mit einem größeren Haufen an einer Seite, der Steinbrocken beinhalten könnte. Im Norden parallel zum dort verlaufenden Weg befindet sich eine künstlich angelegte Rinne, die als Element der Wasserversorgung gedient haben könnte. Zu den Spuren darf auch noch ein kleiner nördlich im Wald gelegener Steinbruch gezählt werden.

Der Weg westlich der Einzel Erbsbühl markiert auch die heutige Gemeindegrenze zwischen Konradsreuth und Oberkotzau. Die Freiflächen, die hinter dem abgegangenen Hof, der die Hausnummer 10 trug, östlich ausstrahlen, tragen in der Uraufnahme die Hausnummer 10 und gehören heute zu Autengrün. Die eigentliche Rodungsinsel im Nordwesten dagegen gehört heute zum Gemeindegebiet Konradsreuth und trägt überwiegend die Hausnummer 2 von einem Hof in Unterpferdt. Unterpferdt ist als Siedlung zu erkennen, deren Höfe ihren Besitz jeweils hinter dem Anwesen beginnend haben. Der Hof mit der Hausnummer 2 hat allerdings in der Uraufnahme keinen unmittelbar umliegenden Besitz.  Er scheint also siedlungsgeschichtlich stark mit Erbsbühl zusammenzuhängen, was Paul Daniel Longolius 1759 bestätigt. Von der Form der Rodungsinsel und der Besitzverteilung ist noch ein weiteres Anwesen als Teil der früheren Ansiedlung Erbsbühl anzunehmen. Auch das Zusammenlaufen mehrerer Wege nordöstlich des schon beschriebenen Bauernhofes legen dies nahe.

Eine Befragung des Ehepaares Deeg als Besitzer des Bauernhofes in Unterpferdt ergab, dass Frau Deeg, eine geborene Barthold, noch über den Landwirt Herrn Schödel vom Abbruch des Erbsbühl-Hofes erzählt bekam, wobei die Scheune offenbar abgetragen und in Martinsreuth wiederaufgebaut worden sei. In den 1950er oder 1960er Jahren sollen die Teiche unterhalb des Erbsbühls verfüllt worden sein, um mit den landwirtschaftlichen Geräten besser arbeiten zu können. Das „Gerichtliche Verzeichnis der Höfe, deren Eintragung in die Erbhöferolle in Aussicht genommen ist‘‘ von 1934 listet unter den Grundstücken der damaligen Gemeinde Silberbach eine interessante Besitzkonstellation samt Flurnamen. So befinden sich  der „Erbsbühlgrund“, ein Wald bei Lichtenthann und ein Acker namens „die Steinreuth“ im Besitz der Familie Barthold, potentielle Standorte von Wüstungen im Autengrüner Wald. In der nordwestlichen Rodungsinsel von Erbsbühl befinden sich Flurnamen, wie der Erbsbühlgrund, die Steinreuth, die Schmiedswiese, das Sauäckerlein, ein „Wald, die Hut“ und eine „Wiese mit Weiher, die rote Loh“.

Erbsbühl erscheint noch in den Namenvarianten Erbesbühl, Erbisbühl und Arbsbühl. Der Name Erbsbühl setzt sich zusammen aus Erbs- und –bühl. Erbs deutet auf Erbe in Richtung von freiem Eigentum bzw. auf Erbsen als besonderes Saatgut hin. Ersteres wäre insofern plausibel, weil die bislang ungeklärte Gründung Erbsbühls durchaus mit Privilegien verbunden gewesen sein konnte, für letzteres spricht eine Aussage von Paul Daniel Longolius aus dem Jahr 1759: „Erbsbühls Felder stoßen mitternachtswärts an die von Autengrün, mittagwärts an die von Fletschenreuth und abendwärts an die von Unterpferd. (…) Der Boden trägt Korn, Gersten, Haber, Kraut, Erdäpfel, Flachs, auch mitunter Erbsen“.  Bühl steht zutreffend für die hügelige Lage des Standortes. Andere Orte namens Erbsbühl finden sich im Raum Naila und Zell im Fichtelgebirge. Dies hat in der Literatur und im Staatsarchiv schon zu Verwechslungen der Orte geführt.

Das Ende von Erbsbühl ist gut dokumentiert. Auskunft geben die Akten des Staatsarchivs Bamberg. Dort findet sich zunächst ein umfangreicher Rechtsstreit im Jahr 1893 um die Einbürgerung nach Autengrün. Wesentlicher ist jedoch die Besitzfolge in Erbsbühl von 1857 bis 1910. Wie weit allerdings die Geschichte von Erbsbühl zurückreicht bleibt offen. Überliefert ist dem jetzigen Besitzer, Hans-Ulrich Zeidler, dass die Gründung der Siedlung durch die Ritter von Feilitzsch erfolgt sein soll. In den Oberkotzauer Chroniken von 1720 und 1780 wird grundsätzlich nicht auf die Orte der Umgebung eingegangen. Pfarrer Martius (1864), Horlbeck (1893) und die Lörner-Chronik beschreiben Erbsbühl und Graumbühl mit identischen Worten. Die Chronisten übernehmen im Wortlaut die Aussage, dass der Ort nicht alt sein könne, weil er im Landbuch von Hof nicht erwähnt wurde. Diese Aussage, die womöglich eine stark verkürzte Wiedergabe von Longolius darstellt,  ist allerdings in Frage zu stellen. Anders als das Landbuch der Sechsämter beschreibt das Landbuch von Hof ein weniger geschlossenes Territorium und es ist anzunehmen oder zumindest nicht auszuschließen, dass sich Erbsbühl nicht im burggräflichen bzw. markgräflichen Besitz befand. Eine andere Erklärung könnte sein, dass die Einzelhöfe in den Aufzählungen nahegelegenen Ortschaften zugeschlagen wurden und daher mit ihrem Eigennamen nicht in Erscheinung treten.

Graumbühl wird in Chroniken verschiedener Jahrhunderte fast wortgetreu und im Zusammenhang mit Erbsbühl erwähnt. Das Dorf Graumbühl soll 1606 von Hans Meyer durch Brandstiftung niedergegangen und nicht wieder aufgebaut worden sein. Vielleicht war dies die vorausgehende Bezeichnung von Erbsbühl als es aus noch mehr als dem Einzelhof bestanden hat. Es wird sonst nur noch mit der Wüstung Lichtenthann in Zusammenhang gebracht. 

Paul Daniel Longolius schreibt 1759, dass Erbsbühl  „1 ½ Stunden mittagwärts zur Hand nach Schwarzenbach“ liege. Es gehöre zur Landeshauptmannschaft Hof mit dem Markgrafen als Oberlehensherrn. Die Freiherren von Kotzau auf dem Rittergut Oberkotzau seien Lehensherren mit oberer und niederer Gerichtsbarkeit. Es sei nach Oberkotzau gepfarrt. Interessant sind noch zwei weitere Aussagen: „Es bestehet nur aus einem einzigen Haushalten, das noch dazu eben erst ausgestorben und nun nach Unterpferd mit gebaut wird, doch stehet das Gebäude noch“. Er geht weiterhin darauf ein, dass Erbsbühl im Landbuch von 1502 nicht erwähnt wird, wohl aber in jüngeren Einträgen der Oberkotzauer Kirchenbücher.

Die Besitzer von Erbsbühl sind von 1857 bis 1910 aus dem Grundsteuer-Kataster bekannt.  Es handelt sich im Kern um die Familien Zuber und Schuberth. Eine weitere Quelle im Staatsarchiv Bamberg ist ein Briefwechsel wegen eines Rechtsstreits im Jahr 1893. Hier weigerte sich Adam Heinrich Schuberth sich das Bürgerrecht von Autengrün verleihen zu lassen, dieses wurde ihm schließlich zugesprochen und verpflichtete ihn zur Zahlung von „Bürgeraufnahmegebühr“ bzw. „Bürgerrechtsgebühr“ in Höhe von 24 Mark. Aus dem Kataster geht außerdem hervor, dass der Hof 1906 abgerissen und die dazugehörigen Nutzflächen bis 1910 weitgehend verkauft wurden, so dass der Akt mit der Hausnummer 10 geschlossen wurde.

Besitzer von bis
Johann Philipp Kemnitzer
1857 (nachträgliche Verbriefung
1876
Johann Friedrich Zuber
1876
1880
Johann Georg Zuber
1880
1880
Johann Friedrich Zuber
1880
1884
Eva Zuber, Witwe
1884
1885
Johann Adam Kielmann
1885
1885
Adam Heinrich Schuberth, Dienstknecht
1885
1897
Johann Wolfgang Schuberth
1897
1906
Johann Lorenz Schuberth
1906
1906
Erhardt Schödel, Viehhändler
1906
1910

Für die Siedlungsgeschichte und die Wüstungsforschung soll nun ein Blick auf das Gemeindegebiet von Oberkotzau geworfen werden. Bei der Auswertung von mittelalterlichen Urkunden werden vor allem dann schnell Fragen aufgeworfen, wenn die heutige Landkarte Ortsnamen oder ähnliche Bezeichnungen nicht mehr beinhalten. So finden wir in Besitzurkunden der Ritter von Kotzau 1390 auch die temporäre Wüstung Wüstenbrunn, die um 1450 neu besiedelt wurde und die heute als Ortsteil der Stadt Rehau zu finden ist und auch im 19. Jahrhundert durch Abbruch von Häusern stark am Ortsbild gelitten hat. Auch in Richtung Schwarzenbach an der Saale gibt es Wüstungen, z.B. Trautmannsgrün, welches zwischen Fattigau und Langenbach vermutet wird. Erwähnt werden soll auch der Zusammenschluss der Orte Kotzau, Saldorf und Schwesnitz zum heutigen Ort Oberkotzau. Besonders im Westen des Gemeindegebietes fällt auf, dass einige Dörfer, die früher nur aus einigen wenigen Anwesen bestanden, vorübergehend ohne Bevölkerung waren und erst später wieder neu besiedelt wurden.

Dies trifft zu auf Wustuben, welches zuvor den Namen Gottwaldsreuth trug, außerdem auch auf Autengrün und vermutlich auch auf Pfaffengrün. Der Name Pfaffengrün hängt zusammen mit der Zugehörigkeit zur Pfarrei in Schwarzenbach an der Saale und es hat den Anschein, dass der Ort mit der Inbesitznahme auch wiederbesiedelt wurde, dies geschah 1618 mit der Familie Puchta. Es ist daher davon auszugehen, dass Pfaffengrün vorher einen anderen Namen getragen hat.  Die Wüstung Seybothengrün ist als wüster Besitz der Ritter von Kotzau 1468 erwähnt.  Nicht nur nach dem Ausschlussprinzip wäre der Name als frühere Bezeichnung von Pfaffengrün möglich. Diese These wird genährt durch die Darstellung im Landbuch von Hof von 1502. Hier sind die Besitzungen in Autengrün und Seybothengrün als ein gemeinsamer Bestand aufgezählt. Seybothengrün muss also mindestens im unmittelbaren Umfeld von Autengrün zu suchen sein.

Die Turmhügelanlage in Autengrün ist das älteste Objekt im Gemeindegebiet. Die Turmhügel der Umgebung, z.B. in Woja, Tauperlitz, Stobersreuth und im Münchberger Raum waren möglicherweise baugleich, sicherten sie doch alle zunächst die durch die fast unbesiedelte Landschaft verlaufenden Altstraßen. Ein Abschnitt einer Altstraße nach Hof führt am Turmhügel in Autengrün vorbei in Richtung der heutigen Ansiedlung „Am Wendler“, welcher Bezug auf die Wenden nimmt. Auch Erbsbühl und Lichtenthann lagen vermutlich an einer Streckenführung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Altstraße aus Richtung Fletschenreuth über Unterpferd weiter in Richtung Glänzlamühle.

Die Wüstung Lichtenthann, wohl auch unter der Bezeichnung Lichtenheim, ist als Flurname erhalten und beschreibt  ein Gebiet im Autengrüner Wald zwischen Wustuben und Hollareuth.

 

Es ist ein verhältnismäßig langgezogener lichter Bereich, der trotz Aufforstungsmaßnahmen deutlich erkennbar ist. Lichtenthann wird 1398 und 1414 urkundlich als Wüstung genannt und erscheint namentlich noch im 15. Jahrhundert. Siedlungsspuren sind heute kaum zu finden. Zum Waldrand innerhalb der mehr oder wenige abgesetzten verläuft parallel eine Rinne zu einem Teich. Dieser am östlichen Ende der Waldabteilung gelegene Bereich erscheint auch auf der Uraufnahme strukturreicher und ist damit vielleicht der Standort einer Ansiedlung. Ausgerechnet in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges war Lichtenthann von einer Familie Meyer bewohnt, nach den Einträgen in den Oberkotzauer Kirchenbüchern sicher in den Jahren von 1625 bis 1630.

Im Zuge dieser Arbeit wurde für den Landkreis Hof eine Wüstungsdatenbank erstellt, die die

weitere Erforschung der Wüstungen erleichtern soll: https://kulahof.de/index.php/peter-braun/downloads

Literatur

Anita Herpich: Alte Straßen zwischen Saale und Selbitz. Weißenstadt 2017. S.200-208, 241.
Georg Friedrich August Horlbeck: Die Entstehung des Pfarrorts Oberkotzau und der dazugehörigen Dörfer, Weiler und Höfe. 1893. S.7f.
Paul Daniel Longolius: Sichere Nachrichten von Brandenburg=culmbach (…). Teil 8. Johann Gottlieb Vierling, Hof 1759.
Pfarrer Martius: Pfarrbuch oder Allgemeine Beschreibung des gesammten Kirchenwesens in der evangelisch-lutherischen Pfarrei Oberkotzau. 1864. S.11f.
Christian Meyer: Quellen zur Geschichte der Stadt Hof, Hof 1896. (enthält das Landbuch von Hof von 1502) S.187.
Werner Risser: So war es! – Fragmente einer Chronik des Marktes Oberkotzau (sog. Lörner-Chronik) S.23f.
Staatsarchiv Bamberg: Briefwechsel zum Rechtsstreit zwischen der Gemeindeverwaltung Autengrün und Adam Heinrich Schuberth 1893 (K11 Nr2037)
Staatsarchiv Bamberg: Grundsteuerkataster zu Erbsbühl von 1857 bis 1910 (K220 Nr8)